Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Fehler im Praxisalltag

Marcumar-Patient i.m. geimpft

In der Rubrik Fehler im Praxisalltag stellen wir in jedem Heft einen Fall vor. In dieser Folge geht es um die intramuskuläre Impfung eines Patienten, der Marcumar einnimmt.
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Aus einer Hausarztpraxis wird folgendes Ereignis berichtet:

Was ist passiert?

Ein Vertretungspatient stellt sich ohne Termin in der Sprechstunde wegen eines Zeckenbisses vor. Im Rahmen der Versorgung gibt er an, lange keine Tetanusauffrischungsimpfung mehr bekommen zu haben. Nach Aufklärung entscheidet er sich dafür. Die Injektion erfolgt intramuskulär. Erst danach erwähnt der Patient, dass er ganz vergessen habe, dass er Marcumar einnehme.

Was war das Ergebnis?

Nach der Injektion erhielt der Patient spezielle Informationen zu erwartenden Komplikationen, etwa dem drohenden Hämatom an der Injektionsstelle.

Welche Faktoren trugen zu diesem Fehler bei?

Hier kamen verschiedene Punkte zusammen: Ein Vertretungspatient ohne bekannte Vorgeschichte kommt an einem Montagmorgen in die volle Praxis und vergisst dann auch noch zu erwähnen, dass er Marcumar einnimmt.

Wie hätte das Ereignis verhindert werden können?

In den Fachinformationen von Phenprocoumon (Marcumar) und Warfarin werden intramuskuläre Injektionen ausdrücklich als kontraindiziert angegeben. Unter den Impfstoffen, die für die in der Regel älteren antikoagulierten Patienten potenziell relevant sind, findet sich aber mit einer Ausnahme (Tollwut) jeweils mindestens ein Handelspräparat, das bei Kontraindikation für die i.m.- Injektion subkutan verabreicht werden darf.

Kommentar:

Auch wenn der Patient vergaß, bei der Aufklärung Marcumar zu erwähnen, hätte der Arzt nach Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten und Medikamenteneinnahme fragen müssen. Idealerweise fragt die MFA an der Rezeption das bei Vertretungspatienten bereits ab.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, zur Impfaufklärung Checklisten und Fragebögen zu verwenden und zusätzlich Broschüren, Flyer oder weiteres Informationsmaterial für die Patienten auszulegen.

Tatjana Blazejewski

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