Das Magazin für Medizinische Fachangestellte

Viele Bereiche betroffen

Pandemie verändert den Beruf der MFA

Seit Ausbruch der Pandemie haben sich viele Dinge in der Hausarztpraxis geändert – an der einen oder anderen Stelle auch die Tätigkeit der MFA. Wir werfen mit dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. einen Blick auf die wichtigsten Themen.
© rh2010 – stock.adobe.com
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Die Infektionswellen gehen auch an den Praxen der niedergelassenen Ärzte nicht spurlos vorüber. MFA werden inzwischen am zweithäufigsten wegen COVID-19 arbeitsunfähig geschrieben, das berichtete die Ärzte Zeitung drei Tage vor Weihnachten 2020 auf Basis von Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Mit 2.469 Betroffenen je 100.000 Versicherten lag der Wert mehr als doppelt so hoch wie beim Durchschnitt aller AOK-Versicherten (1.183 Betroffenen je 100.000 Versicherte). Kein Wunder, denn seit Beginn der Pandemie werden sechs von sieben Patienten mit Corona oder COVID-19-Verdacht in der hausärztlichen Praxis behandelt.

Thema Homeoffice

Was die WIdO-Studie auch belegte: Beschäftigte, die weiter am Arbeitsplatz präsent sein mussten und nicht ins Homeoffice wechseln konnten, sind im bisherigen Verlauf der Pandemie stär-ker von COVID19 betroffen. Aus diesem Grund fordert die Politik schon lange, Mitarbeitern die Tätigkeit im Homeoffice zu ermöglichen, um die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und seiner Mutationen in Deutschland einzudämmen. Der Bundesarbeitsminister hat sogar eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung erlassen.

Doch wie sieht das im MFA-Beruf aus? Dass der medizinische Versorgungsalltag in den Hausarztpraxen vom patientennahen Arbeiten dominiert ist, macht die Sache natürlich schwierig. Schließlich sind Tätigkeiten wie Blutdruck messen oder Blutabnehmen nicht online darstellbar.

Das heißt aber nicht, dass Homeoffice für MFA nicht möglich ist. In einer Umfrage des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF) unter 1.125 MFA sah immerhin jede dritte MFA für ihren Arbeitsbereich die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben im Homeoffice zu erledigen. Häufig genannt wurden vor allem Quartalsabrechnung und Privatliquidation, aber auch das Verfassen von Briefen und weiteren Dokumenten, Recall-Tätigkeiten – zum Beispiel für anstehende Impfungen –, die Terminverwaltung sowie das Qualitätsmanagement.

Allerdings ist nicht jede MFA und nicht jede Praxis von dieser Idee begeistert. 32 MFA gaben an, diese Option nicht nutzen zu wollen, auch wenn sie möglich wäre. Noch breiter scheint die Ablehnung auf Arbeitgeberseite auszufallen: 203 MFA stimmten der Aussage zu, sie seien bereit, im Homeoffice zu arbeiten, die Praxisleitung sei aber dagegen.

Natürlich bleibt die Kerntätigkeit der MFA die direkte Interaktion mit den Patienten. Trotzdem sieht der VmF die Homeoffice-Option durchaus auch als eine zumindest teilweise realistische Alternative. Technisch ist es problemlos möglich, Telefongespräche auf das Telefon zu Hause umzuleiten. Übernimmt eine Kollegin diese Aufgabe im Homeoffice, würde das die restlichen Kolleginnen extrem entlasten. Durch eine VPN-Verbindung ist es sogar möglich, sich in das EBV-System einzuwählen und zu arbeiten wie an einem Arbeitsplatz in der Praxis. Das heißt, Formulare wie Rezeptbestellungen, Überweisungen, Verordnungen etc. können somit von der Kollegin im Homeoffice ausgestellt werden. Mitteilungen können dann über die Funktion „persönliche Nachricht“ an die Kolleginnen in der Praxis versendet werden, falls es doch noch Klärungsbedarf zu irgendwelchen Telefonaten oder Bestellungen gibt.

Thema Impfung

MFA haben aufgrund ihrer Ausbildung die erforderliche Qualifikation und können unter ärztlicher Aufsicht im Rahmen der Delegation impfen, die Impfungen dokumentieren und Ärztinnen und Ärzte bei der Überwachung des Impfgeschehens entlasten. Das ist unstrittig. Viel diskutiert wird dagegen über das Drumherum, zum Beispiel beim Einsatz in Impfzentren. Der VmF hat deshalb im Zusammenhang mit dem Einsatz von MFA in Impfzentren einen ganzen Katalog an Forderungen aufgestellt. Zu diesen Forderungen zählen u. a.:

  • Der angestellte Arzt bzw. die Ärztin muss gegenüber der MFA weisungsbefugt sein. Dies sollte in den Arbeitsverträgen schriftlich fixiert sein.
  • Die Fragen der Versicherung für Haftpflicht und Unfall sowie der Sozialversicherung müssen geklärt sein. Die Nebentätigkeit einer MFA im Impfzentrum zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollte steuerbegünstigt sein.
  • Die gesetzliche Arbeitszeit in der Haupt- und Nebentätigkeit im Impfzentrum darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Es werden ausreichend Schutzausrüstung und kostenfreie, regelmäßige Antigen-Schnellteste zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch wird den MFA die SARS-CoV 2-Impfung angeboten.

Der VmF fordert auch, dass der Einsatz mindestens auf Grundlage des TVÖD VKA Entgeltgruppe 5–8 plus der entsprechenden Zuschläge vergütet werden muss und dass die Berufserfahrung bei der Eingruppierung anerkannt wird. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Differenzen bei der Vergütung in den Impfzentren sehr groß sind: Während eine MFA beim Bayerischen Roten Kreuz 16,80 Euro pro Stunde erhält, verdient eine MFA beim Impfzentrum in Nordrhein-Westfalen 38,50 Euro für die gleichen Leistungen. Weitere Informationen zur Vergütung finden Sie auf der Verbands-Website (siehe Webtipp).

Wann sind MFA aus Hausarztpraxen bei Impfungen an der Reihe? Das RKI schreibt dazu: „Personal in hausärztlichen Praxen hat eine zentrale Rolle in der Bewältigung der Pandemie – es muss unbedingt geschützt werden. Diese Personen haben ein hohes Infektionsrisiko und werden daher in der Kategorie „hohe Priorität“ eingestuft.“ Allerdings auch: „Im Vergleich dazu besteht jedoch bei aerosolgenerierenden Tätigkeiten an schwerkranken COVID-19-PatientInnen, ... ein noch höheres Infektionsrisiko. Daher sollen bei anfangs sehr geringen verfügbaren Impfstoffmengen zunächst die Gruppen mit dem allerhöchsten Expositionsrisiko geschützt werden.“

Der VmF hat im Januar 2021 Briefe an die GesundheitsministerInnen der Bundesländer geschrieben und darin erklärt, die regionalen Unterschiede nicht nachvollziehen zu können. MFA, die im hausärztlichen Bereich in den Infektsprechstunden und in die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen eingebunden sind, sollten in allen Bundesländern mit höchster Priorität geimpft werden. Im zweiten Quartal 2021 dürfte sich die Impfstoffverfügbarkeit so weit entspannt haben, dass jede MFA, die das wünscht, auch geimpft werden kann. Es gibt keine Impfpflicht. Ärzteverbände und VmF empfehlen aber allen MFA, sich impfen zu lassen, um sich selbst, Angehörige und Patienten zu schützen.

Thema Patientenfragen

Hausarztteams verbringen derzeit viel Zeit mit der telefonischen Beantwortung von Patientenfragen wie: Verändert der Impfstoff die Gene? Welche Nebenwirkungen hat man? Verträgt sich der Impfstoff mit meinen Medikamenten? Welche Unterlagen muss ich mit zum Impftermin bringen? Bekomme ich ein Attest, damit ich eher geimpft werde? Was ist von den Meldungen zu Todesfällen im Zusammenhang mit einer Impfung zu halten? Wie bekomme ich einen Termin zum Impfen und wann bin ich dran? Zu all diesen Fragen gibt es FAQ-Listen mit qualitätsgeprüften Antworten (siehe Webtipp).

Wann wird voraussichtlich in den Hausarztpraxen geimpft? Grundsätzlich kann in Hausarztpraxen erst dann geimpft werden, wenn genügend Impfstoff vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Lagerungsbedingungen der Impfstoffe ausschlaggebend – und die sind sehr unterschiedlich.

Im Anschluss an den sogenannten „Impfgipfel“ von Bund, Ländern und Pharmaunternehmen Anfang Februar 2021 hat Bundeskanzlerin Merkel das zweite Quartal als Impfstart in der Hausarztpraxis angekündigt. Wörtlich sagte sie: „Es wird einen Punkt im zweiten Quartal geben, zu dem Hausärzte einsteigen können.“

Interview

Portrait

Svenja Gräfe ist MFA in einer Hausarztpraxis im Sauerland und impft mit ihrer Chefin in Seniorenheimen.

Mit welchen Fragen wurden Sie am häufigsten konfrontiert?

Wir haben ja auch Mitarbeiter mit dem RNA-Impfstoff geimpft, und da kam oft die Frage, ob diese Impfung Mutationen im Erbgut auslöst. Wir waren darauf vorbereitet und konnten erklären, dass diese RNA nicht ins Erbgut eingreifen kann.

Was war Ihre größte Herausforderung?

Wir haben im Dezember 2020 mit Impfen begonnen, da waren viele Fragen noch ungeklärt – z. B. ob und wann man nach einer durchgemachten Corona-Infektion geimpft werden sollte. Das ist mit mehr Erfahrung und besserer Studienlage jetzt alles einfacher geworden.