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Post-COVID-19: Besonderer Verordnungsbedarf

Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Verordnen Ärzte ab 1. Juli 2021 Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet.

Die KBV informiert, dass die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf zum 1. Juli 2021 ergänzt wird. Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post- / Long-COVID-Syndrom. An COVID-19 Erkrankte können auch noch lange Zeit nach ihrer Akutbehandlung an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Betroffen sind Menschen aller Altersgruppen. Aktuelle Studien schätzen, dass circa zehn Prozent der Corona-Patientinnen und -Patienten vom Post-COVID und / oder Long-COVID-Syndrom betroffen sind.KBV und GKV-Spitzenverband haben sich Ende Juni 2021 darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.

Quelle: KBV