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Start des E-Rezepts bleibt weiter unklar

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Testphase für die Einführung des E-Rezepts verlängert. Ein neues Datum für die Einführung steht noch nicht fest.

Hintergrund ist, dass die erforderlichen technischen Systeme zur geplanten Einführung im Januar 2022 offenbar noch nicht flächendeckend zur Verfügung standen. Noch kurz vor Weihnachten hatte es geheißen, dass das E-Rezept in den meisten Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken fristgerecht zum 1. Januar 2022 starten könne.

Sobald alle beteiligten Systeme die technischen Voraussetzungen erfüllen, kommt das E-Rezept bundesweit flächendeckend für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Einsatz. Versicherte können das E-Rezept per Smartphone über eine E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke ihrer Wahl senden. Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.

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